Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Hundecoaching

§1 Gültigkeit der AGB

Mit Abschluss des Vertrages mit dem Unternehmen hat der Kunde die gegenständlichen AGB des Unternehmens akzeptiert und deren sofortige Gültigkeit anerkannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden oder Dritter, die von den gegenständlichen abweichen, sind für das Unternehmen nicht bindend. Gesonderte Vereinbarungen, die von den gegenständlichen AGB abweichen, müssen ausdrücklich schriftlich vom Unternehmen bestätigt werden, ansonsten sind sie nicht gültig.

§2 Erfolgsgarantie

Der Kunde erhält im Rahmen des Einzelcoachings Handlungsvorschläge für eine körpersprachlich orientierte, ganzheitliche Tiererziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße vom Kunden, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Der Unternehmer übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Einzelcoaching vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

§3 Vertragsangebot und Vertragsabschluss

Die Anmeldung ist bindend für den Kunden und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars, das sich aus der jeweils gültigen Preisliste (siehe Homepage) ergibt. Auch rein mündlich vereinbarte Trainings- und Beratungsstunden sind grundsätzlich verbindlich.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die telefonische Vereinbarung gilt als bindend – es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website bekanntgegebenen Preise.
Die aktuellen Preise können der Homepage www.gep-heimberger.com entnommen werden.
Preis- und Terminänderungen sowie Irrtum sind vorbehalten.
Bei Hausbesuchen oder Einzelcoachings außerhalb der Bezirke Baden und Bruck an der Leitha werden eventuell zusätzlich Fahrtkosten für die zurückzulegende Fahrtstrecke berechnet, deren Höhe nach Absprache bekannt gegeben werden. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch das Unternehmen zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB als anerkannt.

Das Einzelcoaching wird nach Modulen abgerechnet (Dauer pro Modul etwa 2 h). Die Bezahlung erfolgt entweder als Gesamtbetrag nach dem ersten Modul oder als Ratenzahlung im Anschluss an das Einzelcoaching in bar. Verspätungen des Kunden zu vereinbarten Terminen gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung oder dem Anhängen der verspäteten Zeit an das vereinbarte Zeitfenster. 

§5 Stornobedingungen

Einzelcoachings müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Trifft dies nicht zu, muss zumindest der Betrag für ein Modul bezahlt werden. Allfällige Stornierungen sind ausschließlich schriftlich per Mail an clemens@gep-heimberger.com zu übermitteln.

§6 Verpflichtungen des Halters

Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, mit einem Chip fälschungssicher gekennzeichnet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung/Tollwut) und entwurmt sowie haftpflichtversichert (auch für Schäden, die beim Hundetraining entstehen können) ist.

Der Kunde versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Kunde ist verpflichtet, den Unternehmer unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. Beißvorfälle, übermäßige Aggressivität) vor Beginn des Trainings zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet gegebenenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.

Den Anordnungen vom Unternehmer zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Kunden behält sich der Unternehmer vor, das Training/die Beratung abzubrechen. Das Honorar ist trotzdem in vollem Ausmaß geltend.

§7 Haftung

Der Unternehmer übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Kunden oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Unternehmer. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Kunde haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht. Der Kunde handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Trainingszeit obliegt dem Kunden die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Unternehmer abgetreten.

Soweit es im Rahmen des Coachings notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, weise ich ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Der Unternehmer kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Kunde handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung durch den Unternehmer genutzt werden.

§8 Bild- und Videomaterial

Jegliches Bild- und Videomaterial (inklusive von Personen und Tieren), das im Zuge den Trainings entstanden ist, kann zur Veröffentlichung und Verbreitung ohne zeitliche und örtliche Befristung vom Unternehmer unentgeltlich verwendet werden, dies auch zu Werbezwecken auf allen Medien. Bei eingesandten oder auf anderem Weg zur Verfügung gestelltem Bildmaterial gehen sämtliche Werknutzungsrechte, wie Verwertungs-, Verbreitungs-, Veröffentlichungs-, Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechte automatisch an das Unternehmen über.
Das gesamte Videomaterial das zur Verfügung gestellt wird, darf nicht kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Jegliche Verletzung wird zur Anzeige gebracht.

§9 Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen, Videos und Fotos, die dem Kunden im Rahmen des Trainings ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Der Kunde darf sie nur für seine privaten Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Verschickung an andere Personen, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.


für Gruppenveranstaltungen und Teamtrainings

 

1.Vertragsschluss

 

Die von Ihnen abgegebene Festbuchung ist ein Angebot, welches von der Fa. GEP durch eine schriftliche Buchungsbestätigung angenommen wird. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen ist der Teilnahmevertrag wirksam abgeschlossen.

Mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von € 100,00 fällig. Der Restbetrag ist vor der Veranstaltung zu zahlen (Ausnahme: schriftliche Sondervereinbarungen). Sollte zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Gebühr nicht oder nur zum Teil bezahlt worden sein, sind wir berechtigt die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Angefallene Kosten werden nicht zurück erstattet.

 

2.Zahlung

 

Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist die Anzahlung innerhalb einer Woche auf das Konto der Fa. GEP – Clemens Heimberger (VKB Niederneukirchen,BLZ: 18600, KTNR: 18676544) zu überweisen.

Sollte die Veranstaltung bereits in den nächsten 7 Tagen stattfinden, ist der Gesamtbetrag spätestens einen Tag vor der Veranstaltung fällig.

 

3. Rücktrittsklausel

 

Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen vor dem schriftlich bestätigten Veranstaltungstermin fallen folgende Kosten von der vereinbarten Teilnahmegebühr an:

-bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei

-bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Gesamtpreises (brutto)

-mindestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80%

bei Absage ab 2 Tage vor dem Veranstaltungstag oder Nichtantritt 100%. Maßgebend für die

Rechtzeitigkeit ist der Zugangstag der Stornierung. Die Kosten werden nicht geschuldet, wenn uns der Teilnehmer nachweist, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

 

4. Kündigung infolge höherer Gewalt

 

Wird die Teilnahme infolge höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, ist der Trainer berechtigt über den Abbruch der Veranstaltung zu entscheiden. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nimmt der Kunde einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung) nicht in Anspruch oder ist er den Anforderungen bei der Veranstaltung nicht gewachsen, werden die Kosten für die Veranstaltung nicht zurück erstattet.

 

5. Anweisung der Trainer

 

Den Anweisungen der Trainer ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anordnungen der Trainer oder bei nachhaltigen Störungen des Ablaufs ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme) nicht in Anspruch oder ist er den Anforderungen aufgrund seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, entfällt der Teilnahmepreis nicht, es sei denn, der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.

 

7. Benutzerordnung

 

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die Benutzerordnung des Veranstalters, die für den Kurs

ausgegeben wird, zu lesen und zu akzeptieren.

 

8. Versicherung

 

Bei unseren Veranstaltungen ist keine Kranken- und Unfallversicherung enthalten. Die Teilnehmer/innen schützen sich mit eigener Versicherung.

 

9. Seminar- und Kursabsage

 

Wir behalten uns das Recht vor, eine Veranstaltung bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl abzusagen. Den angemeldeten Personen werden sämtliche bereits bezahlten Beträge zurückerstattet.

 

10. Sonstiges

 

Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirkung. Die Parteien verpflichten sich, anstatt der unwirksamen Klausel eine solche zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Diese bedarf der Schriftform.